DATEV eG 08.12.2016
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hatte beschlossen, ihre Straßenbeitragssatzung mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. Der Landrat des Wetteraukreises hatte diesen Beschluss beanstandet. Das VG Gießen gab der Klage der Stadt Karben statt. Die Beanstandung sei formell rechtswidrig, weil die unzuständige Behörde gehandelt habe (Az. 8 K 3259/14).
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