DATEV eG 29.02.2016
Das OLG Köln hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von Amazon Europe für ungültig erklärt, die es diesem gestattete, Kunden "Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern" für den Fall, dass Kunden "gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen" (Az. 6 U 90/15). Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.
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