DATEV eG 27.05.2016
Mit einer Nebenkostenpauschale ist in der Regel auch ein überhöhter Kaltwasserverbrauch abgegolten, sofern der Mieter nicht schuldhaft den übermäßigen Kaltwasserverbrauch verursacht hat. So entschied das AG München (Az. 411 C 17290/14).
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