DATEV eG 08.04.2020
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Aufräumarbeiten am havarierten Kernkraftwerk von Tschernobyl grundsätzlich Entschädigungsansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) auslösen können (Az. L 10 VE 70/14).
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