DATEV eG 05.02.2019
Wenn man elektronisch mit den Gerichten kommunizieren will, muss man mittlerweile ein ziemlich unübersichtliches Normengeflecht beachten. Nach der alten ERVB 2018 wurde diskutiert, ob nun grundsätzlich jedes PDF für den Versand zugelassen sei oder nur die explizit in der Bekanntmachung genannten Untertypen (z. B. PDF/A). Mit der ERVB 2019 hat das Bundesjustizministerium klargestellt: Nunmehr sind alle PDF-Versionen zugelassen, insbesondere (auch) PDF/A-1, PDF/A-2, PDF/UA.
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