DATEV eG 20.05.2016
Ein Automobilklub kann in seinen Mitgliedschaftsbedingungen die Kostenübernahme von Abschleppkosten bei einem durch das Mitglied grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schaden ausschließen. So entschied das AG München (Az. 122 C 23868/15).
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