DATEV eG 28.06.2016
Die Sozialgerichte können die Einholung eines medizinischen Gutachtens durch einen vom Kläger benannten Sachverständigen ablehnen, wenn von vornherein abzusehen ist, dass die Einholung des Gutachtens den Rechtsstreit deutlich verzögert. Dies hat das SG Aachen entschieden (Az. S 6 R 147/14).
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