DATEV eG 21.01.2016
Der DStV begrüßt die Entscheidung des BVerwG, dass Steuerberater ihre Mandanten auch in Streitigkeiten über kommunale Gebühren und Beiträge sowohl vor den Verwaltungsgerichten als auch im Widerspruchsverfahren gegenüber den Behörden vertreten dürfen. Dadurch sei die notwendige Rechtssicherheit für die Berufsangehörigen in der Praxis geschaffen worden.
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